GRUNDEIGENTUM
Das Recht um das Grundeigentum ist auch unter rechtlicher Betrachtung vielschichtig. Zu einer Beratung um die Belange des Grundeigentums bedarf es einer vielschichtigen Beratung neben der eines Notars. Das Grundeigentum selbst umfasst das Grundstück und das darauf stehende Gebäude als wirtschaftliche und rechtliche Einheit, wie auch das Wohnungseigentum mit der sog. Eigentumswohnung.
Zum Grundeigentum gehört u.a. das Nachbarschafts- und das Wohnungseigentumsrecht mit weiteren Nebenrechten.
Für Sie ergeben sich Fragen im Umgang mit Ihrem Grundeigentum wie:
- Wann sind das Grundstück und das Gebäude untrennbar verbunden?
- Wie gibt man das Grundstück familienintern weiter und berücksichtigt eigene Interessen dabei bestmöglich, etwa steuerlich, familienrechtlich oder erbrechtlich?
- Welchen Inhalt muss man einer General- oder Vorsorgevollmacht geben, damit der Bevollmächtigte nach Ihrem Willen als Vollmachtgeber mit Ihrem Grundeigentum für Sie handeln kann?
- Wie behandelt man wirksam Störungen von Nachbarn oder von benachbarten Grundstücken?
- Wie kann man als Wohnungseigentümer mit Wünschen betreffend das Sondereigentum gegenüber der Eigentümergemeinschaft durchdringen?
- Wie geht man mit der Hausverwaltung um?
Frau Dr. Bienwald steht Ihnen bei Fragen und Problemlösungen mit Beratung und Begleitung im außergerichtlichen und gerichtlichem Bereich zur Verfügung.