Mietrecht
Von Mietobjekten sind Vermieter, die regelmäßig auch die Eigentümer sind, und Mieter sowie Hausverwalter/innen betroffen.
Die Objekte sind regelmäßig Wohnungen und Häuser. Sie werden leerstehend wie auch möbliert vermietet. Der Bereich um Mieten umfasst neben dem BGB Nebengesetze wie die Heizkosten-Verordnung., die Betriebskosten-Verordnung, das Wirtschaftsstrafgesetz, das Strafgesetzbuch, das Wohngeldgesetz, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (= Wohngeld-Verwaltungsvorschrift-WoGVwV) wie auch Sozialrecht.
Für Vermieter und für Mieter ergeben sich immer wieder Rechtsfragen, die häufig auf zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen oder Vereinbarungen zurückzuführen sind.
Es ergeben sich Fragen wie:
- In welcher Form werden Mieterverträge rechtswirksam geschlossen?
- Welchen Inhalt müssen Vereinbarungen im Mietvertrag zu ihrer Gültigkeit bekommen?
- Wie sind die einzelnen Passagen im Mietvertrag rechtlich zu bewerten und wonach werden sie gemessen?
- Was bedeutet im Mietvertrag, dass nachteiligen Regelungen für Mieter ungültig sind für den Vermieter?
- Wie erhöht der Vermieter eine Miete rechtswirksam?
- Wie wehrt sich ein Mieter erfolgreich gegen eine Mieterhöhung?
- Unter welchen Vorgaben kann ein Vermieter rechtswirksam kündigen?
- Wie kann sich ein Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung erfolgreich wehren?
- Wie kann man sich als Mieter oder als Vermieter gegen lärmstörende Wohnungsnachbarn wehren?
- Wie und wann können oder müssen Schönheitsrenovierungen rechtswirksam durchgeführt werden?
Frau Dr. Bienwald steht Ihnen bei Fragen und Problemlösungen mit Beratung und Begleitung im außergerichtlichen und gerichtlichem Bereich zur Verfügung.