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Mietrecht

Von Mietobjekten sind Vermieter, die regelmäßig auch die Eigentümer sind, und Mieter sowie Hausverwalter/innen betroffen.

Die Objekte sind regelmäßig Wohnungen und Häuser. Sie werden leerstehend wie auch möbliert vermietet. Der Bereich um Mieten umfasst neben dem BGB Nebengesetze wie die Heizkosten-Verordnung., die Betriebskosten-Verordnung, das Wirtschaftsstrafgesetz, das Strafgesetzbuch, das Wohngeldgesetz, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (= Wohngeld-Verwaltungsvorschrift-WoGVwV) wie auch Sozialrecht.

Für Vermieter und für Mieter ergeben sich immer wieder Rechtsfragen, die häufig auf zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen oder Vereinbarungen zurückzuführen sind.

Es ergeben sich Fragen wie:

  • In welcher Form werden Mieterverträge rechtswirksam geschlossen?
  • Welchen Inhalt müssen Vereinbarungen im Mietvertrag zu ihrer Gültigkeit bekommen?
  • Wie sind die einzelnen Passagen im Mietvertrag rechtlich zu bewerten und wonach werden sie gemessen?
  • Was bedeutet im Mietvertrag, dass nachteiligen Regelungen für Mieter ungültig sind für den Vermieter?
  • Wie erhöht der Vermieter eine Miete rechtswirksam?
  • Wie wehrt sich ein Mieter erfolgreich gegen eine Mieterhöhung?
  • Unter welchen Vorgaben kann ein Vermieter rechtswirksam kündigen?
  • Wie kann sich ein Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung erfolgreich wehren?
  • Wie kann man sich als Mieter oder als Vermieter gegen lärmstörende Wohnungsnachbarn wehren?
  • Wie und wann können oder müssen Schönheitsrenovierungen rechtswirksam durchgeführt werden?

 

Frau Dr. Bienwald steht Ihnen bei Fragen und Problemlösungen mit Beratung und Begleitung im außergerichtlichen und gerichtlichem Bereich zur Verfügung.