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Familienrecht

Das Recht um die Familie umfasst die Ehe für jedermann, also für gleich- und verschiedengeschlechtliche Menschen auf dem Weg in die Ehe, während des ehelichen Zusammenlebens und ihr Auseinandergehen mit der Scheidung. Eingeschlossen sind die Kinder unabhängig von dem Status der Eltern zueinander, damit auch der alleinerziehende Elternteil bis zur Volljährigkeit des Kindes. Zahlreiche Nebenrechte wie das Versorgungsausgleichsgesetz, in Auszügen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das EGBGB, Nebengesetze zum Kindschaftsrecht, das Adoptionsrecht, das Familienverfahrensrecht und die Zivilprozessordnung, aber auch Teile des Sozialrechtes sowie EU-Rechte und -abkommen.

Ihre Fragen zur den vorstehenden Bereichen können sein: 

  • Sollte man vor der Eheschließung Regelungen treffen?
  • Wann ja, mit welchem Inhalt?
  • Wann muss wer in welcher Höhe dem Ehegatten, dem Kind oder den Verwandten in gerader Linie (= auch Erwachsenenunterhalt von Kindern an Eltern oder Großeltern an Enkel) Unterhalt zahlen?
  • Für welche gerichtlichen Verfahren ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zwingend notwendig, wann ist sie ratsam?
  • Wie ist der Weg vom Adoptionswunsch für ein minderjähriges Kind oder einen Erwachsenen bis zur Umsetzung des Wunsches und was ist zu berücksichtigen?

 

Antworten auf diese und ähnliche Fragen können Sie nur von einem Fachmann/einer Fachfrau bekommen.

Frau Dr. Bienwald steht Ihnen hierbei mit Beratung und Begleitung außergerichtlich und gerichtlich zur Verfügung.