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Vertragsrecht

Verträge werden auf vielen Rechtsgebieten geschlossen. Ihr Inhalt ist frei für die Vertragsparteien.

Die Grenze sind Gesetze, die einzelne Vertragsregelungen verbieten und zur gesamten oder teilweisen Unwirksamkeit des Vertrages führen. Als Beispiel wird Sittenwidrigkeit, Zwang oder Drohung einer Vertragspartei zum Abschluss genannt. Es sind Formen zu beachten, soweit sie der Gesetzgeber vorschreibt, oder Formen, die für spätere Nachweise des Inhalts beachtet werden sollten.

In den Bereich des Vertragsrecht gehören neben Verträgen auch Vereinbarungen rechtlich zulässigen Inhalts.

Diese, ähnliche oder weitere Fragen betreffen das Vertragsrecht:

  • Wollen Sie als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit speziellen Inhalt verfassen lassen?
  • Wollen Sie als Arbeitnehmer einen Ihnen vorgelegten Arbeitsvertrag auf seinen Inhalt prüfen lassen?
  • Wollen Sie eine Firma nach BGB gründen, wozu Sie schriftliche Handlungsregelungen brauchen?
  • Wollen Sie Ihren Pkw privat verkaufen oder kaufen?
  • Wollen Sie sonstige Gegenstände verkaufen oder kaufen?
  • Wollen Sie bereits geschlossene Verträge aufheben oder ändern?

Antworten auf diese und ähnliche Fragen können Sie Frau Dr. Bienwald stellen. Sie steht Ihnen hierbei mit Beratungen und der Begleitung außergerichtlich und gerichtlich zur Verfügung.